S1SalesPilotOne
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. September 2026

Diese Bedingungen beschreiben die Nutzung von SalesPilotOne durch Unternehmen. Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich und löst weder einen kostenpflichtigen Vertrag noch eine automatische Umwandlung eines Testzugangs aus.

1. Anbieter und Geltung

Vertragspartner des Kunden ist die natürliche oder juristische Person, die im individuellen Angebot als Anbieterin von SalesPilotOne mit vollständigem Namen und Geschäftsadresse bezeichnet wird (nachfolgend «Anbieterin»). Vor Annahme eines kostenpflichtigen Angebots müssen diese Angaben vorliegen. Diese AGB gelten ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und selbstständig tätigen Personen, die SalesPilotOne für berufliche Zwecke nutzen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wird und ihnen zustimmt. Die blosse Veröffentlichung auf dieser Website genügt dafür nicht.

2. Leistung und Vertragsschluss

SalesPilotOne ist eine browserbasierte Software für die Verwaltung von Kunden, Kontakten, Aktivitäten, Aufgaben und Verkaufschancen sowie für Kartenansichten, Routenplanung und die Aufbereitung gesprochener Besuchsnotizen. Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl Nutzer, zusätzliche Leistungen und allfällige Leistungszusagen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Darstellungen und Preisangaben auf der Website sind eine Einladung zur Anfrage, kein verbindliches Angebot.

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Anbieterin ausdrücklich annimmt oder die Anbieterin eine Bestellung ausdrücklich bestätigt. Eine Beta-Anfrage oder die Freischaltung eines kostenlosen Testzugangs begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.

3. Testphase und Beta

Ein ausdrücklich gewährter Testzugang ist während der vereinbarten Dauer kostenlos; auf der Website wird derzeit eine Testdauer von 14 Tagen beworben. Ohne gesonderte ausdrückliche Bestellung endet der Testzugang ohne automatische Verlängerung und ohne Zahlungspflicht. Die Anbieterin kann während der Beta einzelne Funktionen weiterentwickeln und wird wesentliche Einschränkungen nach Möglichkeit kommunizieren. Für produktive Einsätze mit besonders hohen Anforderungen an Verfügbarkeit, Aufbewahrung oder Vertraulichkeit bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

4. Preise, Abrechnung und Einrichtung

Massgebend sind die im angenommenen Angebot ausgewiesenen Preise, Währung, Anzahl Nutzer, Abrechnungsperiode, Steuern und allfälligen einmaligen Einrichtungsleistungen. Ein auf der Website bezeichnetes Einführungsangebot wird nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn es im Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten ist. Ein vereinbarter Einführungspreis gilt für die dort genannte Dauer; eine spätere Änderung während einer laufenden festen Vertragsperiode bedarf einer vertraglichen Grundlage oder Zustimmung des Kunden.

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist zahlbar. Bei Zahlungsverzug setzt die Anbieterin vor einer Sperrung des kostenpflichtigen Zugangs eine angemessene Nachfrist, soweit keine schwerwiegenden Sicherheits- oder Rechtsgründe eine sofortige Massnahme erfordern. Einrichtungs- und Schulungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestellt wurden.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und eine allfällige Verlängerung richten sich nach dem angenommenen Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Verlängerungsvereinbarung, erfolgt keine automatische Verlängerung einer festen Laufzeit. Monatlich laufende Verträge können, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, auf das Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jährliche Verträge enden mit der vereinbarten Laufzeit, sofern die Parteien keine Verlängerung vereinbaren. Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Eine Kündigung in Textform an die im Angebot genannte Kontaktadresse genügt.

6. Nutzerkonten und zulässige Nutzung

Der Kunde ist für die Verwaltung seiner berechtigten Nutzer, angemessene Zugriffsrechte, sichere Anmeldedaten sowie die Rechtmässigkeit der von ihm eingegebenen Inhalte verantwortlich. Er darf die Plattform nicht rechtswidrig nutzen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder Rechte Dritter verletzen. Die Anbieterin kann einen konkret gefährdenden Zugang vorübergehend beschränken, soweit dies zur Abwehr einer Sicherheitsstörung oder rechtswidrigen Nutzung erforderlich ist; sie informiert den Kunden, sobald dies vertretbar ist.

Der Kunde stellt sicher, dass Sprachaufnahmen und CRM-Einträge rechtmässig erstellt werden und betroffene Personen erforderlichenfalls informiert oder ihre Einwilligung eingeholt wurde. Besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Patientendaten, dürfen ohne vorgängige ausdrückliche Vereinbarung über die dafür nötigen Schutzmassnahmen nicht in SalesPilotOne erfasst werden.

7. Kundendaten und Datenschutz

Die vom Kunden in die Software eingestellten Daten bleiben in seiner Verantwortung. Die Anbieterin bearbeitet sie zur Bereitstellung und Sicherung des vereinbarten Dienstes sowie nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien vor der produktiven Nutzung mit solchen Daten eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung. Diese regelt insbesondere Gegenstand und Zweck, Kategorien betroffener Daten, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, allfällige Auslandbekanntgaben, Unterstützung bei Betroffenenrechten und die Behandlung von Sicherheitsvorfällen.

Die Datenschutzerklärung erläutert die Bearbeitung von Daten durch die Anbieterin in eigener Verantwortung. Sie ersetzt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung nicht. Ohne ausdrückliche individuelle Zusage wird kein ausschliesslicher Speicher- oder Verarbeitungsort in der Schweiz vereinbart.

8. Drittanbieter und automatisch erzeugte Inhalte

Einzelne Funktionen können Dienste Dritter benötigen, insbesondere Karten-, Routen-, E-Mail- und Spracherkennungsdienste. Die für den Datenschutz relevanten Anbieter und Datenflüsse werden in der Datenschutzerklärung beziehungsweise der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung dokumentiert. Externe Dienste können vorübergehend nicht verfügbar sein. Die Anbieterin bemüht sich um eine angemessene Behebung von Störungen in ihrem Verantwortungsbereich.

Sprachtranskripte, automatisch strukturierte Berichte, Aufgaben und Routenvorschläge können Fehler enthalten. Nutzer prüfen solche Ergebnisse vor geschäftlichen Entscheidungen und vor der Übernahme in verbindliche Dokumente. SalesPilotOne gibt keine Garantie für konkrete Umsatz-, Zeitersparnis- oder Routenergebnisse.

9. Verfügbarkeit, Support und Änderungen

Die Anbieterin erbringt den Dienst mit angemessener Sorgfalt. Wartung, Sicherheitsmassnahmen und technische Störungen können die Nutzung zeitweise einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit gilt nur, wenn sie im Angebot oder einer separaten Leistungsvereinbarung ausdrücklich zugesagt ist. Die Anbieterin darf Funktionen weiterentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt; erhebliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt. Bei wesentlicher dauerhafter Einschränkung erhält der Kunde ein angemessenes ausserordentliches Kündigungsrecht.

10. Datenherausgabe und Vertragsende

Während eines aktiven Zugangs kann der Kunde verfügbare Exportfunktionen nutzen. Bei Vertragsende kann er innerhalb von 30 Tagen die Herausgabe seiner Daten in einem gebräuchlichen maschinenlesbaren Format anfordern, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Danach löscht oder anonymisiert die Anbieterin die Kundendaten nach Massgabe der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; Sicherungskopien werden nach ihrem dokumentierten Löschzyklus entfernt. Eine sofortige Löschung sämtlicher Backups wird nicht zugesagt. Kosten für aussergewöhnliche, individuell beauftragte Migrationsleistungen werden vorgängig vereinbart.

11. Rechte an der Software und Haftung

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, SalesPilotOne im vereinbarten Umfang zu nutzen. Rechte an seinen eigenen Daten verbleiben bei ihm. Die Anbieterin haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur, soweit sie nach anwendbarem Recht zulässig und im konkreten Vertragsverhältnis wirksam vereinbart ist. Zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

12. Änderungen dieser AGB und Schlussbestimmungen

Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss einbezogene Fassung. Eine neue Fassung gilt für bestehende Verträge nur nach wirksamer Vereinbarung oder soweit eine entsprechende Änderungsklausel individuell vereinbart wurde. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regeln.

Es gilt schweizerisches Recht. Ein Gerichtsstand wird nicht durch diese Website festgelegt; eine wirksame individuelle Gerichtsstandsvereinbarung und zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben vorbehalten.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichst du uns unter [email protected].

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